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Gerichtsurteile - Internetverweise

Diese Auflistung ist keine Rechtsberatung. Bitte sprechen sie diesbezüglich immer mit einem/Ihrem Rechtsbeistand!

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusam- menhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90 AZ 14 NW 671/90

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern können.OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91

Empfehlung: bei Urheber & Patentrecht etc.

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