Auskunftei - Amtsrecherche:

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  • Einige Recherchen bieten wir Ihnen zu günstigen Pauschalen/Konditionen an.
  • Wir recherchieren für Sie bei(m):
  • · Einwohnermeldeamt
  • · Gewerbeamt
  • · Schuldnerregister
  • · Bundesanzeiger
  • · Grundbuchamt - Amtsgerichte
  • · Postanschriftenüberprüfung
  • · Arbeitgeberrecherche
  • · Handelsregisterauskünfte
  • · Marken- und Patenrechtsauskünfte
  • · Personenrecherche weiterführend die Personensuche
  • Halterfeststellungen über Kfz-Kennzeichen und Inhaberrecherchen von Funkrufnummern nur bei berechtigtem (rechtlichem) Interesse!
  • (Auszug: Bundesdatenschutzgesetz) Berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Auskunfteien (Detekteien) dürfen zwar grundsätzlich auch ohne das Wissen der Betroffenen personenbezogene Daten erheben, dies muß aber nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise geschehen (§§ 29 Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Eine Datenerhebung mit Hilfe von Legenden ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Legenden, die den Straftatbestand der Amtsanmaßung und den Mißbrauch von Titeln (§§ 132, 132 a StGB) erfüllen. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz selbst macht sich strafbar, wer die Übermittlung geschützter Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht (§ 43 Abs. 2 Ziff. 1).
  • Für die Rückerstattungsmöglichkeiten von Detekteikosten, befragen Sie bitte Ihren Rechtsbeistand oder lesen sie die Hinweise auf unserer Internetpräsentation.  »Gerichtsurteile - Detekteikosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Detektei Berlin
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