- Aufenthaltsermittlungen
- Sie suchen eine bestimmte Person? Einen vermissten Verwandten oder einen lieben Freund? Immer wieder kommt es vor, daß Menschen scheinbar auf “spurlose Weise” verschwinden...
- ...Manchmal verstreicht einfach die Zeit, entfernte Familienangehörige verlieren sich aus den Augen und müssen wegen einer plötzlich eingetretenen Erbschaft gefunden werden. Vielleicht möchten Sie auch bloß einen alten Freund oder Verwandten ausfindig machen, weil der Kontakt über die Jahre eingeschlafen ist.
- ...Weiterhin verschwinden Personen, zum Teil mit großer krimineller Energie, wenn es sich um einen säumigen Schuldner (Mietbetrug) auf der Flucht handelt. Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen in großem Stil bei, Bekannten oder Geschäftspartnern Geld leihen, ohne ihre Schulden anschließend zurückzuzahlen. Nicht selten verschwinden diese Schuldner dann vollständig von der Bildfläche.
- ...Wie auch im Falle von Kindern und Jugendlichen und auch Erwachsenen Personen, welche meistenst aufgrund von Kurzschlussreaktionen, einfach "ausreißen" und dann verschwinden. In fast allen Fällen dieser Art, hindert später nur der Stolz die Ausreißer daran, wieder nach Hause zurück zu kommen. Bei frühzeitiger Feststellung des neuen Aufenthaltsortes durch unsere Ermittler, konnten in den meisten Fällen diese Personen vor weiterem Schaden bewahrt werden und wieder nach Hause zurück geführt werden.
- Denkbar schwieriger sieht die Situation schon für Kinder und deren Eltern aus, wenn ein Kind wiederrechtlich entzogen wird. Sei es durch einen ehemaligen Lebenspartner, dem das Sorgerecht nicht zugesprochen wurde, oder auch durch Entziehung um einen wirtschaftlichen Vorteil zu gewinnen. Auch hier bieten wir Ihnen gern unsere langjährige und kompetente Erfahrung als Hilfe an.
- Aufgrund der harten Datenschutzbestimmungen in Deutschland und der relativ späten Einführung der Computererfassung/Abgleichung von Akten und Daten in deutschen Ämtern, sind deren amtliche Verzeichnisse im Internet praktisch nicht verfügbar, ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten der Informationsbeschaffung im Ausland. Hier können wir Ihnen, durch unsere, gerade in diesem unserem Spezialgebiet erworbenen, langjährigen Erfahrungen, mit Sicherheit weiterhelfen.
- Unter Einsatz von Spezialrecherchen und mit einem sehr weitem Fachwissen, häufig auch unter Zuhilfenahme von langjährigen persönlichen Kontakten im In und Ausland, können wir in Ihrem Auftrag in Deutschland und weltweit Aufenthaltsermittlungen, Anschriftenrecherchen erfolgreich durchführen und spüren so auch "untergetauchte" Personen wieder für Sie auf.
- Weiterhin ist es uns auch möglich, die wirtschaftlichen Situationen von Zielpersonen genau zu durchleuchten und Auskünfte betreffend deren Bonität oder Vermögenswerten zu geben.
- Weiterhin durchforsten wir für Sie Schuldnerverzeichnisse, halten nach Straffälligkeiten Ausschau und kümmern uns um Firmenauskünfte und Wirtschaftsermittlungen. Was auch immer Sie über Ihre Zielpersonen wissen möchten, wir können Ihnen die Fakten liefern. Bitte beachten sie hier die Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
- § 32, Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (Auszug)
- Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen. Berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes:
- Auskunfteien (Detekteien) dürfen zwar grundsätzlich auch ohne das Wissen der Betroffenen personenbezogene Daten erheben, dies muß aber nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise geschehen (§§ 29 Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Eine Datenerhebung mit Hilfe von Legenden ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Legenden, die den Straftatbestand der Amtsanmaßung und den Mißbrauch von Titeln (§§ 132, 132 a StGB) erfüllen. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz selbst macht sich strafbar, wer die Übermittlung geschützter Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht (§ 43 Abs. 2 Ziff. 1).
Telefon: 030 - 351085 88
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