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Alle Ermittlungen und Observationen
können von uns unabhängig von der Örtlichkeit in der gesamten Bundesrepublik und
auch weltweit kurzfristig vorgenommen werden.
Unser besonderer Augenmerk, liegt aber
in der Tätigkeit für Personen bzw. Unternehmen, hier aus Berlin und den
umliegenden Orten und Gemeinden. Denn hier kommen wir her und kennen uns aus;
die besonderen Gegebenheiten, das Land und die Leute eben. Ein sehr großer
Vorteil gegenüber den anderen "bundesweiten" und überegionalen
Detekteien!
Zwischen dem Auftraggeber und unserer
Detektei wird ein Dienstleistungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung
abgeschlossen. In dieser Vereinbarung, werden die Auftrags- und
Rechnungstellungsgrundlagen verifiziert.
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1. Die Honorarstellung der
Ermittlungs- und Observationsstunden.
2. Die Berechnung der im Einsatz bzw.
Auftrag gefahrenen Kilometer.
3. Die evtl. anfallenden Auftragspesen . (Barauslagen etc.)
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Eine Berechnung von sogenannten
Tagesspesen oder Nachtzuschlägen wird nicht erhoben.
Weiterhin wird im
Dienstleistungsvertrag der Auftrag schriftlich formuliert. Der Auftraggeber
bekundet und bestätigt sein berechtigtes Interesse z.B. als Geschädigter,
Arbeitsverhältnis, fehlende bzw. falsche Unterhaltszahlungen, Ehebetrug etc.
gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der
Auftragsvergabe keine kriminellen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele
zu verfolgen.
Schildern Sie uns bitte immer genau
den Sachverhalt. Je mehr Informationen und Daten wir von Ihnen im Vorfeld
erhalten, um so schneller und auch sicherer können wir das gesetzte
Ermittlungsziel für Sie erarbeiten!
Für die Rückerstattungsmöglichkeiten
von Detekteikosten, befragen Sie bitte Ihren Anwalt bzw. Rechtsbeistand oder
lesen sie auch die Urteile/Hinweise auf unserer Internetpräsentation.
»Gerichtsurteile zu Detekteikosten.