Detektiv-Agentur Spandau  (ehm. Detektei M.Werner)

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  • Geschäftsinhaber: Herr Bernard Schrauwers
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  • Oraniendamm 68, 13469 Berlin (Verwaltung/Hauptsitz)
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  • Zeppelinstr. 5, 13583 Berlin (Personen&Sachfahndung)
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  • Telefon: +(49) o30 - 233623 93 - Fax: 030 - 233623 98
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  • Kliententermine:  Telefon: 030 - 35108588
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  • Erlaubnis - Genehmigung wurde erteilt nach  § 14 GewO - bzw. § 55c GewO der Stadt/dem Land Berlin - Gerichtsstand Berlin
  • mail:info@detektiv-agentur-spandau.de
  • http://www.detektiv-agentur-spandau.de

 

 

 

    Auftragsmodalitäten - Ermittlungsgrundlagen - AGB´s

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  • Alle Ermittlungen und Observationen können von uns unabhängig von der Örtlichkeit in der gesamten Bundesrepublik und auch weltweit kurzfristig vorgenommen werden.
  • Unser besonderer Augenmerk, liegt aber in der Tätigkeit für Personen bzw. Unternehmen, hier aus Berlin und den umliegenden Orten und Gemeinden. Denn hier kommen wir her und kennen uns aus; die besonderen Gegebenheiten, das Land und die Leute eben. Ein sehr großer Vorteil gegenüber den anderen "bundesweiten" und überegionalen Detekteien!
  • Zwischen dem Auftraggeber und unserer Detektei wird ein Dienstleistungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung, werden die Auftrags- und Rechnungstellungsgrundlagen verifiziert.
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  • 1. Die Honorarstellung der Ermittlungs- und Observationsstunden.
  • 2. Die Berechnung der im Einsatz bzw. Auftrag gefahrenen Kilometer.
  • 3. Die evtl. anfallenden Auftragspesen . (Barauslagen etc.)
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  • Eine Berechnung von sogenannten Tagesspesen oder Nachtzuschlägen wird nicht erhoben.
  • Weiterhin wird im Dienstleistungsvertrag der Auftrag schriftlich formuliert. Der Auftraggeber bekundet und bestätigt sein berechtigtes Interesse z.B. als Geschädigter, Arbeitsverhältnis, fehlende bzw. falsche Unterhaltszahlungen, Ehebetrug etc. gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Auftragsvergabe keine kriminellen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele zu verfolgen.
  • Schildern Sie uns bitte immer genau den Sachverhalt. Je mehr Informationen und Daten wir von Ihnen im Vorfeld erhalten, um so schneller und auch sicherer können wir das gesetzte Ermittlungsziel für Sie erarbeiten!
  • Für die Rückerstattungsmöglichkeiten von Detekteikosten, befragen Sie bitte Ihren Anwalt bzw. Rechtsbeistand oder lesen sie auch die Urteile/Hinweise auf unserer Internetpräsentation. »Gerichtsurteile zu Detekteikosten.
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