"Blaumachen - Krankfeiern"
In den letzten 20 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland die Schattenwirtschaft in immer größerem Maße angestiegen. Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis, arbeiten in der Zeit einer Krankschreibung für ein anderes Unternehmen oder in ihrem privaten Umfeld. Die Schäden pro Jahr werden auf über 10 Milliarden Euro geschätzt.
Viele Unternehmen steuern diesem Trend jetzt entgegen, indem Sie bei Mitarbeitern, die in einem konkreten Verdacht auf Schwarzarbeit stehen, diese von Detekteien überwachen lassen. Vielfach wird die gerichtsverwertbare Beweiserhebung für diese Art des Betruges durch eine gute Observation, akribische Dokumentation und Bildmaterial erbracht.
Was viele Unternehmer nicht wissen, "Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht (und Überführung) die Kosten dafür in Rechnung stellen." Bundesarbeitsgericht Kassel BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)
"Schwarzarbeit"
In der heutigen Zeit sind viele Bürger davon überzeugt, das es nicht anders geht, es muss noch etwas dazuverdient werden und natürlich ohne den eigentlichen Arbeitgeber, ganz zu schweigen von den Steuerbehörden, zu informieren, Schwarzarbeit also.
Das gibt es in den unterschiedlichsten Formen, bis hin zur Krankschreibung des Arbeitnehmers und gleichzeitiger Arbeitsaufnahme auf einer anderen Arbeitsstelle natürlich gibt es hier den Lohn bar (d.h. ohne Abrechnungsunterlagen) auf die Hand.
Nicht nur im Baugewerbe, sondern auch in fast jedem anderen Berufstand ist dieses mittlerweile Tatsache.
Kommt bei Ihnen der Verdacht auf, dass es auch in ihrer Firma Mitarbeiter dieser Art gibt, setzten Sie sich mit uns in Verbindung und wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zur Lösung dieses Problems.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 17.09.1998 unter 8 AZR 5/97 das Detektivkosten die bei bei einem "begründeten Verdacht" anfallen, und es keine günstigeren Mittel gab diesen Anfangsverdacht zu klären, der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückfordern kann.
"Außendienstüberwachung"
Haben Sie Außendienstmitarbeiter, deren Umsätze rückläufig sind, die aber nach eigenen Angaben täglich von früh bis spät arbeiten? Möglicherweise sind die tatsächlichen Arbeitszeiten ganz anders als Ihnen gegenüber dargestellt.
"Bearbeitung - Ermittlung"
Oft schon wurden von uns Mitarbeiter im Außendienstes observiert, die erst am späten Vormittag mit der Arbeit angefangen haben und ein paar Stunden später schon wieder Feierabend machten. Oder auch mehrere Tage gar nicht gearbeitet haben und dafür ihrem Privatvergnügen nachgingen.
Im Rahmen einer observationsunterstützten Ermittlung recherchieren und dokumentieren wir die Dauer von Kundenbesuchen ebenso, wie die täglich zurückgelegten Entfernungen. Somit können Sie beurteilen, ob Ihr Außendienstmitarbeiter seine Berichte manipuliert oder ob diese den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Nach Abschluss einer Ermittlung/Observation erhalten Sie eine ausführliche, schriftliche Dokumentation (Bericht, Fotos etc) welche in den meisten Fällen entscheidend als Beweismaterial, (z.B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen) ausschlaggebend ist.
"Unterschlagung"
In Fällen von Unterschlagungen von Firmengeldern oder Kundendepots erfolgen die Ermittelungen natürlich absolut diskret und sachbezogen. Wir wissen, wie entscheident eine 100%ige Diskretion bei dieser Art von Ermittlungen ist.
Keine Institution, kein Unternehmen, unabhängig von der Branche, ist erfreut, wenn solche Informationen auch an eventuelle Mitbewerber oder an die Öffentlichkeit gelangen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen unseren Ermittlungsfällen die Täter schon über einen längeren Zeitraum in dem geschädigten Unternehmen tätig waren. Sie verfügten über einen großen Vertrauensvorschuss, geprägt durch die lange Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Vielfach führten uns Ermittlungen im privaten Umfeld der Täter auf die richtige Spur und zum gerichtsverwertbaren Nachweis der Straftaten, wobei die Anzeigenerstattung natürlich nur mit dem Einverständnis der Auftragsfirma geschah.
Informieren Sie sich in einem persönlichen Gespräch auch über die Möglichkeiten einer Schwachstellenanalyse um schon im Vorfeld solche Straftaten zu verhindern.
Rufen Sie uns einfach zu einem unverbindlichen Informationsgespräch an.
Telefon: 030 - 351085 88
Rufen Sie uns doch einfach zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an oder kontaktieren Sie uns über eine Email und wir rufen Sie, wenn möglich, zum gewünschten Termin zurück.
![]()
B.I.D. 
- Detektivkosten können erstattungsfähig sein!
- Urteile zu Detekteikosten
- Empfehlungen und Link´s
- Wirtschaftsermittlungen:
- Mitarbeiterüberwachung und Testkäufe
- überprüfung bei Krankheit
- Betrug - Diebstahl - Unterschlagung
- Personensuche Adressenermittlung
- Beweismittelsicherung bei Prozessen
- Markenrecht - Sabotage - Spionage
- Sach- & Personenfahndung
- Private Ermittlungen:
- Ermittlungen zu Untreue und Ehebruch
- eheähnlches Verhältnis feststellen
- Sorgerecht, Kinder und Unterhalt
- Schuldnersuche - Verbindlichkeiten
- Recherche - Personenermittlungen
- Beweissicherung bei Gerichtsverfahren
- Kindesentzug und Entführung etc...